Die wichtigsten Sozialversicherungswerte 2025

Geringfügigkeitsgrenze € 551,10 brutto pro Monat 
Monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung: € 6.450,00 brutto bzw. € 215,00 täglich. 


Pensionen 
Pensionserhöhung 
§        bei einer Gesamtpension bis € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um 4,6 Prozent 
§        bei einer Gesamtpension über € 6.060,00 monatlich: Erhöhung um € 278,76 
§        die Aliquotierung bleibt weiterhin ausgesetzt, sodass alle, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, das volle Plus erhalten. 


Richtsätze für die Ausgleichszulage für Mindestpensionen 
(auch für Witwen/Witwer) € 1.273,99 mtl. 
Im gemeinsamen Haushalt lebend mit: 
Ehepartnerin/Ehepartner oder eingetragener Partnerin/Partner 2.009,85 
Erhöhung pro Kind, dessen Nettoeinkommen € 468,58 nicht übersteigt 
(nicht bei Witwer-/Witwenpension) um mtl. € 196,57


Waisenpensionen bis 24. Lebensjahr 
§        für Halbwaisen € 468,58 
§        für Vollwaisen  € 703,58 


Waisenpensionen ab 24. Lebensjahr 
§        für Halbwaisen €   832,68 
§        für Vollwaisen € 1.273,99 


Einkauf von Schul- und Studienzeiten
€ 1.470,60 pro Monat 


Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung 
bei geringfügiger Beschäftigung (§ 19a ASVG) 
§        Monatsbeitrag € 77,81 


Rezeptgebühr & Service-Entgelt für die e-card
€ 7,55                    &  € 14,65 pro Kalenderjahr


Selbstversicherung in der Krankenversicherung
grundsätzlicher Monatsbeitrag € 526,79
der Betrag kann auf Antrag herabgesetzt werden auf € 73,48 


Freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
pro Monat € 77,81 


Pflegegeldstufen
Das Pflegegeld beträgt pro Monat 
bei Stufe 1: € 200,80        bei Stufe 5: € 1.175,20 
bei Stufe 2: € 370,30        bei Stufe 6: € 1.641,10 
bei Stufe 3: € 577,00        bei Stufe 7: € 2.156,60
bei Stufe 4: € 865,10