Elektromobilitätsförderung für Gemeinden, Vereine und Betriebe

Elektromobilitätsförderung für Gemeinden, Vereine und Betriebe Förderhöhe: Bis zu: 500 Euro pro E-Transportrad 400 Euro pro Transportrad 200 Euro pro Elektro-FahrradGültig ab: 1. AprilWeitere Information:In einer gemeinsamen Initiative von BMLFUW und dem österreichischen Sportfachhandel wird das Anfang März gestartete Aktionspaket Elektromobilität nun um Förderungen für Elektro-Fahrräder, Elektro-Transporträder und Transporträder für Betriebe, Gemeinden und Vereine erweitert Voraussetzung für den Förderanteil des Bundes ist, dass die E-Fahrräder mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden und der E-Mobilitätsbonusanteil des österreichischen Sportfachhandels auf der Rechnung beim Kauf gesondert ausgewiesen ist. Eckpunkte der E-Bike Förderaktion Ab dem 1. April 2017 wird der Kauf eines Elektro-Fahrrads, Elektro-Transportrads oder Transportrads von österreichischen Sportfachhändlern auf freiwilliger Basis unterstützt. Der Bundesanteil kann online ab 10. April 2017 unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/elektro-fahrraeder-und-transportraeder/navigator/fahrzeuge-2/elektro-fahrraeder-und-transportraeder-3.html nach Kauf des Fahrrads und Abzug des E-Mobilitätsbonusanteils durch den jeweiligen Sportfachhändler auf der Rechnung (Rechnungsdatum ab 1. April 2017) beantragt werden. Der Förderanteil des Bundes wird direkt auf das Konto des Förderwerbers überwiesen. Diese Vereinbarung gilt bis Ende 2018 bzw. bis zum Ausschöpfen der verfügbaren Mittel. Die Förderaktion ist Teil des in Summe 72 Millionen Euro umfassenden Aktionspakets zur Förderung der Elektromobilität in Österreich von BMLFUW und BMVIT in Zusammenarbeit mit den Automobilimporteuren, Zweiradimporteuren sowie dem österreichischen Sportfachhandel. Die Förderaktionen erfolgen im Rahmen der bewährten Förderinstrumente des Klima- und Energiefonds, von klimaaktiv mobil und der Umweltförderung im Inland.