Bis zu 5.000€ Förderung für den Umstieg von Öl oder Gas auf Biomasse bzw. 3.000€ bei einem Umstieg auf eine Wärmepumpe, 700€ für eine thermische Solaranlage
Trennen auch Sie sich von Ihrem alten Kessel – heuer wird der Umstieg sowohl vom Land Niederösterreich als auch vom Bund gefördert.
Landesförderung Niederösterreich
Was wird gefördert?
Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das sind
• eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird und der UZ 37 (Umweltzeichenrichtlinie) entspricht,
• eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem COP ≥ 3,5 und dem Qualitätsgütesiegel EHPA oder
• ein Anschluss an die Fernwärme.
Wie wird gefördert?
• Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.
Bundesförderung Holzheizung 2017
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt:
• 2.000 Euro für ein Pellet oder Hackgutzentralheizungsgerät, das einen fossilen Kessel ersetzt
• 800 Euro für ein Pellet oder Hackgutzentralheizungsgerät, das eine alte Holzheizung mit Baujahr vor 2003 ersetzt
• 500 Euro für einen Pelletkaminofen
Weitere Informationen finden Sie unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
Bundesförderung thermische Solaranlagen
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und beträgt 700 Euro.
www.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
Quelle: DI STR Fritz Brandstetter