Nur wer wählen geht kann mitbestimmen!
Bei der EU-Wahl am 26. Mai zählt jede Stimme doppelt, denn zuletzt nahm nur jeder Zweite sein Wahlrecht bei dieser in Anspruch. Erstmals entscheiden bei der EU-Wahl Vorzugsstimmen darüber, wer für die Volkspartei tatsächlich ins EU-Parlament einzieht. Das heißt, nur mit einer Vorzugsstimme für einen unserer NÖ-Kandidaten – insbesondere für unseren NÖ-Spitzenkandidaten Lukas Mandl – stellen wir sicher, dass auch ein Niederösterreicher einziehen kann.
In diesem Zusammenhang möchten wir daher über zwei wesentliche Fristen informieren:
12. März: Stichtag und letzter Tag für die Eintragung von Unionsbürgern in die Europa-Wählerevidenz
Bereits nächste Woche, am 12. März 2019, ist Stichtag für die Europawahl. Das bedeutet, dass bis dahin auch alle Staatsbürger aus anderen EU-Staaten (Unionsbürger) in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sein müssen, damit sie in Österreich wahlberechtigt sind.
11. April: Letzter Tag für die Eintragung von Auslandsösterreichern in die Europa-Wählerevidenz
Auslandsösterreicher müssen, sofern sie nicht bereits in der Europa-Wählerevidenz eingetragen sind, bis 11. April einen Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz stellen. Ansonsten sind sie am 26. Mai nicht wahlberechtigt.