Neue Förderungen des Landes Niederösterreich

Neue Förderungen gibt es für die Dämmung der obersten Geschossdecke und für den Umstieg von Öl- und Gaskessel auf erneuerbare Energie

·         Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Wohnbauförderung

·         Einreichung ausschließlich online ab 1.12.2016 bis Ende 2017

Gefördert werden:

·         Heizungsumstieg von Öl oder Gas auf Erneuerbare mit 20% aber max. 3.000,-

·         Dämmung der obersten Geschoßdecke mit 20% aber max. 1.000,-

Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses  (dieser ist aber nicht kombinierbar mit dem WBF Punktesystem - entweder / oder). Die Förderung ist nur für Sanierungen möglich (keine neuen Kessel – wurde in den Medien falsch vermittelt)   Details zur obersten Geschossdecke: Was wird gefördert? Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird gefördert, wenn der Mindestdämmwert nach dem Einbau der Dämmung U ≤ 0,17 W/m².K beträgt. Wie wird gefördert? Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. eines Reihenhauses kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-.   Details zur HZ- Kesselförderung: Was wird gefördert? Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das sind  

·         eine Wärmepumpenanlage mit einem COP ≥ 3,5

·         eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird oder ein Anschluss an die Fernwärme.

Wie wird gefördert? Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.