Neue Förderungen gibt es für die Dämmung der obersten Geschossdecke und für den Umstieg von Öl- und Gaskessel auf erneuerbare Energie
· Die Abwicklung der Förderung erfolgt über Wohnbauförderung
· Einreichung ausschließlich online ab 1.12.2016 bis Ende 2017
Gefördert werden:
· Heizungsumstieg von Öl oder Gas auf Erneuerbare mit 20% aber max. 3.000,-
· Dämmung der obersten Geschoßdecke mit 20% aber max. 1.000,-
Gefördert wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (dieser ist aber nicht kombinierbar mit dem WBF Punktesystem - entweder / oder). Die Förderung ist nur für Sanierungen möglich (keine neuen Kessel – wurde in den Medien falsch vermittelt) Details zur obersten Geschossdecke: Was wird gefördert? Die Dämmung der obersten Geschoßdecke wird gefördert, wenn der Mindestdämmwert nach dem Einbau der Dämmung U ≤ 0,17 W/m².K beträgt. Wie wird gefördert? Für die Dämmung der obersten Geschoßdecke eines Ein- oder Zweifamilienhauses bzw. eines Reihenhauses kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 1.000,-. Details zur HZ- Kesselförderung: Was wird gefördert? Der Ersatz eines bestehenden Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie; das sind
· eine Wärmepumpenanlage mit einem COP ≥ 3,5
· eine Heizungsanlage, die mit fester Biomasse (ausschließlich Holzprodukte) betrieben wird oder ein Anschluss an die Fernwärme.
Wie wird gefördert? Für den Ersatz eines Öl- oder Gaskessels bzw. einer Gastherme durch Heizungsanlagen auf der Basis erneuerbarer Energie bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20% gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,-.