VP NÖ startet Kampagne für Leistungsträger im Land

VP fordert mehr Gerechtigkeit bei Mindestsicherung

„In Fragen der sozialen Gerechtigkeit muss man nicht nur an die denken, welche auf Sozialleistungen angewiesen sind. Wir müssen auch an jene denken, die diese Leistungen bezahlen“, steht für VPNÖ-Landesgeschäftsführer Bernhard Ebner fest. Deshalb tritt die VP für eine Reform der Mindestsicherung ein.

869,4 Millionen Euro wurden 2015 in ganz Österreich für die Mindestsicherung ausgegeben. Das bedeutet eine Steigerung um fast 30 Prozent seit 2013. Genug Grund, um endlich zu handeln. „Wir sehen es als Volkspartei als unsere Verpflichtung, die Fairness des gesamten Sozialsystems langfristig im Sinne der kommenden Generationen in unserem Land aufrecht zu erhalten“, so VP-Landesgeschäftsführer LAbg. Bernhard Ebner. „Für uns steht fest: Die Leistungsträger dürfen nicht die Dummen sein!“

Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern diesbezüglich laufen. Dabei hat die ÖVP im Vorfeld klare Leitlinien festgelegt. „Wir wollen eine Deckelung der Leistung pro Haushalt bei 1.500 Euro im Monat“, so Ebner zur wichtigsten Forderung der ÖVP. Die SPÖ will ab dem 7. Kind weniger Mindestsicherung ausbezahlen. Zudem geht es der Volkspartei um vermehrte Zuerkennung von Sach- statt Geldleistungen, geringere Zahlungen an Asylberechtigte, eine Verpflichtung für Sprach- und Integrationskurse, verstärkte Kontrollen, und einen Wiedereinsteigerbonus nach Vorbild Niederösterreichs. Das Beispiel der dänischen Regelung, Sozialleistungen erst nach 7 Jahren Aufenthalt zu gewähren, soll ebenfalls Teil der Reform sein.

Denn NÖ hat im Bereich des Möglichen seine Aufgaben bereits letzten Sommer erledigt. Um die Mindestsicherung nicht zur Dauerlösung zu machen, sondern einen Anreiz für den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen, hat der Landtag einen Wiedereinsteigerbonus geschaffen: Mindestsicherungsbezieher, die länger als 6 Monate Mindestsicherung bezogen haben, können für die Dauer von bis zu 12 Monaten einen Bonus in Höhe von 1/3 des Nettoeinkommens bis zu gesamt maximal 1.172 Euro erhalten. Darüber hinaus kann nun nach 1,5 Jahren Bezug bei Unregelmäßigkeiten eine Umstellung auf Direktzahlungen erfolgen. Mehr Kontrolle soll für mehr Fairness für den Steuerzahler sorgen.

Beispiele:

Der Vergleich macht sicher: Während die SPÖ mit ihren Vorschlägen den Status Quo mehr oder weniger verlängern will, setzt die VP auf echte Reformen und Gerechtigkeit für die Leistungsträger. Denn die Vorschläge der SPÖ beinhalten zwar Mindestsätze für die Kinder, aber die Länder könnten weiterhin deutlich mehr an Leistung ausschütten.

Familie mit 2 Kindern

Wenn man von Familien spricht, die Leistungen aus der Mindestsicherung beziehen, ist der Anteil der Familien mit zwei Kindern am größten. Nach derzeitiger Rechtslage in NÖ erhält die Familie 1.642 Euro an Leistungen aus der Mindestsicherung. In Wien wären das heute schon 1.709,04 Euro. Geht es nach der SPÖ-Forderung, erhält diese Familie (zumindest) 1.558,24 Euro. Bei der VP wird der Deckel bei 1.500 Euro eingezogen. 

Zusätzlich erhält die Familie jeweils noch 389 Euro an Familienbeihilfe, etwa 100 Euro an Vergünstigungen zum Beispiel bei Rundfunk- oder Rezeptgebühren und profitieren vom steuerlichen Kinderabsetzbetrag.

Familie mit 9 Kindern

Nach derzeitiger Rechtslage in NÖ erhält die Familie 2.990,76 Euro an Leistungen aus der Mindestsicherung. In Wien wären das heute schon 3.292,44 Euro. Geht es nach der SPÖ-Forderung, erhält diese Familie (zumindest) 2.387,61 Euro. Bei der VP wird der Deckel bei 1.500 Euro eingezogen. 

Zusätzlich erhält die Familie jeweils noch 2.149,20 Euro an Familienbeihilfe, etwa 100 Euro an Vergünstigungen zum Beispiel bei Rundfunk- oder Rezeptgebühren und profitieren vom steuerlichen Kinderabsetzbetrag.

Tischler-Geselle mit 2 Kindern

Ein Tischler-Geselle mit 30 Jahren und seiner Familie mit zwei Kindern geht arbeiten und verdient rund 2.200 Euro brutto, was 1.589 Euro netto entspricht. Er erhält keine zusätzlichen Begünstigungen. Auch diese Familie erhält 389 Euro an Familienbeihilfe und profitiert vom steuerlichen Kinderabsetzbetrag.