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Abschaffung der Lustbarkeitsabgabe für unsere Vereine

Pressbaum setzt Maßnahme für Vereine

Die Einhebung der Lustbarkeitsabgabe hat sich in Pressbaum als nicht wirtschaftlich erwiesen. Daher hat man einen Antrag auf Aufhebung der Lustbarkeitsabgabe eingebracht.

Die Aufhebung der Abgabe wurde mit 1.Jänner 2021 beschlossen. Das soll vor allem für die vielen Pressbaumer Vereine eine finanzielle Erleichterung und künftig auch einen geringeren Verwaltungsaufwand für die Stadtgemeinde bringen.

Der Lustbarkeitsabgabe unterliegen alle im Gemeindegebiet durchgeführten öffentlichen Veranstaltungen, sofern für den Besuch ein Eintrittsgeld zu entrichten ist. Die Abgabe ist im Finanzausgleich verankert. Hier wird Gemeinden das Recht eingeräumt, eine Lustbarkeitsabgabe einzuheben. „Unsere Kulturschaffenden sollen möglichst unbürokratisch arbeiten können. Das ermöglichen wir ihnen damit“, so Vizebürgermeister Michael Sigmund.

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